Kitas

der Stadt Kemnath

ELTERNBEITRAG:

Seit dem Jahr 2005 ermöglicht das neue Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz Stundenbuchungen. Die Eltern können entscheiden, wie lange sie ihr Kind in der Einrichtung betreuen lassen. 

Derzeit sind folgende monatlichen Elternbeiträge festgesetzt:
(tägliche Buchungszeit)


KINDERKRIPPE

bis 3,00 Stunden (15 Wochenstunden)

83,00 €

bis 4,00 Stunden (20 Wochenstunden)

91,00 €

bis 5,00 Stunden (25 Wochenstunden)

100,00 €

bis 6,00 Stunden (30 Wochenstunden)

110,00 €

bis 7,00 Stunden (35 Wochenstunden)

121,00 €

bis 8,00 Stunden (40 Wochenstunden)

133,00 €

bis 9,00 Stunden (45 Wochenstunden)

146,00 €

bis 9,75 Stunden (mehr als 45 Wochenstunden)

161,00 €


 

KINDERGARTEN

bis 4,00 Stunden (20 Wochenstunden)

56,00 €

bis 5,00 Stunden (25 Wochenstunden)

62,00 €

bis 6,00 Stunden (30 Wochenstunden)

68,00 €

bis 7,00 Stunden (35 Wochenstunden)

75,00 €

bis 8,00 Stunden (40 Wochenstunden)

83,00 €

bis 9,75 Stunden (mehr als 45 Wochenstunden)

91,00 €




WALDBÄREN

bis 5,00 Stunden (20 Wochenstunden)

75,00 €

bis 5,50 Stunden (27,50 Wochenstunden)

90,00 €

 



KINDERHORT

bis 3,00 Stunden (15 Wochenstunden)

36,00 €

bis 4,00 Stunden (20 Wochenstunden)

45,00 €

bis 5,00 Stunden (25 Wochenstunden)

50,00 €


Bei zwei oder mehr Geschwisterkindern (mind. 4 Stunden Buchungszeit) ermäßigt sich der jeweilige Elternbeitrag ab dem 2. Kind um die Hälfte. Bei zwei oder mehr Geschwisterkindern in der Kinderkrippe gilt ab dem 2. Kind eine Gebührenermäßigung von 25%.


Der Freistaat gewährt einen Beitragszuschuss in Höhe von 100 €. Dieser gilt ab dem 01. September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Für Eltern besteht die Möglichkeit, einen Antrag für die Kostenübernahme beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu stellen. Ausschlaggebend ist dafür das Einkommen der Eltern.


An- und Abmeldungen:

Anmeldungen erfolgen in der Regel im Januar / Februar für das kommende Einrichtungsjahr. Die Anmeldewoche wird rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben.
Im Übrigen können jedoch das gesamte Jahr über Anmeldungen erfolgen, soweit freie Plätze zur Verfügung stehen oder zu erwarten sind.

 

Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen zum Monatsende bei der Leiterin vorliegen.

Bei der Einschulung des Kindes ist keine gesonderte Abmeldung erforderlich.

An- und Abmeldebögen sind unter der Rubrik "Downloads" zu finden. 


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